BDIH Kontrollierte Natur-Kosmetik
Im Giraffenland finden Sie u.a. Kontrollierte Naturkosmetik.
Jedes Produkte wird in der Detailansicht gekennzeichnet.
Martina
Gebhardt Naturkosmetik
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Kontrollierte Naturkosmetik
Nur Produkte, die den strengen Kriterien der BDIH Richtlinie genügen, dürfen das Prüfzeichen "kontrollierte Naturkosmetik" tragen.
Die Richtlinien des BDIH
Die
vorliegende Richtlinie soll den Begriff Naturkosmetik im Interesse
berechtigter Verbrauchererwartungen in sachlich korrekter und
nachvollziehbarer Weise definieren. Sie soll darüber hinaus einen fairen
Wettbewerb der Hersteller und Vertreiber von Naturkosmetika ermöglichen.
Die Richtlinie soll den Begriff "Naturkosmetik" transparent machen.
Sie trägt damit den berechtigten Verbraucher-erwartungen nach sicheren und ökologischen
Produkten Rechnung.
Die Richtlinie beschreibt Standards für Naturkosmetikprodukte, die sich auf
die Gewinnung bzw. Erzeugung der Kosmetikrohstoffe sowie auf deren
Verarbeitung beziehen.
Bei der Gewinnung der verwendeten Rohstoffe wird darauf geachtet, dass die
Natur wenig gestört wird und in ihrer Lebensform erhalten bleibt, wobei die
Belange des Tier- und Artenschutzes besonders berücksichtigt werden.
Eingriffe durch Genmanipulation in das Erbgut von Tieren und Pflanzen werden
abgelehnt.
Die
Umwandlung der Rohstoffe zu kosmetischen Präparaten soll schonend und mit
wenigen chemischen Prozessen erfolgen. Verpackungen sollen sparsam und
umweltverträglich sein. Die Bevorzugung natürlicher Rohstoffe ergibt sich zu
einem großen Teil aus ihrer ökologischen Überlegenheit, vor allem wenn sie
aus kontrolliert biologischem Anbau oder anderweitig verantwortungsvollem
Umgang mit natürlichen Ressourcen stammen.
Außerdem handelt es sich bei den natürlichen Substanzen durchweg um
Rohstoffe, die eine gemeinsame Evolution mit dem Menschen durchlaufen haben,
so dass hier überwiegend ein geringes toxikologisches Risikopotential
vorliegt.
Auch die Forderung nach durchschaubaren Produktions- und Sozialzusammenhängen
wird durch Naturprodukte am ehesten erfüllt. Die meisten entstammen dem
Pflanzenreich, mit einigen Ergänzungen mineralischen und tierischen
Ursprungs.
Dazu kommt eine eng begrenzte Auswahl technischer Erzeugnisse, auf die wegen
heutiger Verbrauchererwartungen nicht völlig verzichtet werden kann, da sie
mit reinen Naturerzeugnissen unerfüllbar sind.
Kriterien
1.
Pflanzliche Rohstoffe
Einsatz pflanzlicher Rohstoffe soweit möglich aus:
- kontrolliert-biologischem Anbau (kbA), unter Berücksichtigung von Qualität
und Verfügbarkeit
- kontrolliert biologischer Wildsammlung
2. Tierschutz und Tierversuche
- Tierversuche und Endprodukte
Weder bei der Herstellung noch bei der Entwicklung oder Prüfung der
Endprodukte werden Tierversuche durchgeführt noch in Auftrag gegeben.
- Tierversuche und Rohstoffe
Rohstoffe, die vor dem 01.01.1998 noch nicht im Markt vorhanden waren, dürfen
nur dann verwendet werden, wenn sie nicht im Tierversuch getestet worden sind.
Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt
wurden, die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt
haben, noch mit diesen gesellschaftsrechtlich oder vertraglich verbunden sind.
- Tierische Rohstoffe
Der Einsatz von Rohstoffen toter Wirbeltiere (z.B. Walrat, Schildkrötenöl,
Nerzöl, Murmeltierfett, tierische Fette, tierisches Collagen und
Frischzellen) ist nicht gestattet.
3. Mineralische Rohstoffe
Der Einsatz anorganischer Salze (z.B. Magnesiumsulfat) und
mineralischer Rohstoffe (z.B. Natriumchlorid) ist grundsätzlich gestattet.
Ausnahme siehe unter Punkt 5.
4. Rohstoffe mit beschränktem Einsatz
(z.B. Emulgatoren und Tenside) Für die Herstellung von
Naturkosmetika können Emulgatoren und Tenside verwendet werden, die durch
Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder Umesterung aus folgenden Naturstoffen
gewonnen werden: - Fette, Öle und Wachse - Lecithine - Lanolin - Mono-,
Oligo- und Polysaccharide - Proteine und Lipoproteine
Den konkreten Rohstoffeinsatz regelt die aktuelle Positivliste für die
Entwicklung und Herstellung von "Kontrollierter Natur-Kosmetik."
5. Bewußter Verzicht auf
- organisch-synthetische Farbstoffe
- synthetische Duftstoffe
- ethoxilierte Rohstoffe
- Silikone
- Paraffine und andere Erdölprodukte
Zulassungskriterium für natürliche
Riechstoffe ist die ISO-Norm 9235.
6. Konservierung
Zur mikrobiologischen Sicherheit der Produkte werden,
neben natürlichen Konservierungssystemen, bestimmte naturidentische
Konservierungsmittel zugelassen:
- Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester
- Salicylsäure und ihre Salze
- Sorbinsäure und ihre Salze
- Benzylalkohol
Beim Einsatz dieser Konservierungsstoffe
ist der Zusatz:
"Konserviert mit ... [Name des
Konservierungsstoffes]" erforderlich!
7.
Radioaktive Bestrahlung
Eine Entkeimung von organischen Rohstoffen
und kosmetischen Endprodukten durch radioaktive
Bestrahlung ist nicht gestattet.
8. Kontrollierte Naturkosmetik
Die Überprüfung der Einhaltung oben
aufgeführter Kriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewährleistet.
Die Einhaltung der Kriterien wird durch
das verbandseigene Prüfzeichen dokumentiert
Weiterführende Zielsetzungen:
Rohstoffvoraussetzungen
- Nachvollziehbare Herstellung mit durchschaubaren
Verfahren und
- Verbraucheraufklärung.
Genmanipulation
- Einsatz gegen genmanipulierte pflanzliche und tierische
Rohstoffe.
- Da die Gentechnik in der Landwirtschaft umstritten und ökologisch nicht
vertretbar ist, wird der biologischen Anbau unterstützt und ein aktiver
Einsatz gegen die Gentechnik betrieben.
Ökologische Verträglichkeit
- Ausschließlich natürliche
Ausgangsrohstoffe, wenn möglich zertifiziert nach EG-Bio-VO (EG-Verordnung über
den ökologischen Landbau)
- Umweltschonende Herstellverfahren
- Optimale Abbaubarkeit der Rohstoffe und Fertigprodukte
- Sparsame, umweltverträgliche und recyclingfähige Verpackungen
- Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen
Soziale Verträglichkeit
- Rohstoffe aus Fair Trade und Dritte-Welt-Projekten
- Gebrauch und Entsorgung
- Kollegiales Miteinander
Primavera
Life